Derzeit sind viele Mahnbriefe mit unberechtigten Forderungen einer vermeintlichen Kanzlei „Schmidt und Kollegen“ aus München im Umlauf. Betroffene sollen angeblich per Telefon ein Vertragsverhältnis fürs Lottospielen eingegangen sein. Auch wir erhalten dazu viele Anfragen und verraten dir, wie du mit dieser Betrugsmasche am besten umgehst. Zudem liegt uns ein derartiges Schreiben vor.
Kein Grund zur ernsthaften Sorge. Bei diesem Mahnschreiben handelt es sich um die neuste Betrugsmasche, in der die Empfänger mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen sollen. Was daran besonders verdächtig ist: Dieses Formular kann nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden. Wir raten dir: Lass dich nicht einschüchtern bezahle unberechtigte Forderungen nicht. Auch Verbraucherzentralen raten dazu, solche unseriösen und unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen.
Nach einem Faktencheck, deckt die Münchner Rechtsanwaltskammer auf, dass die in den Schreiben als Absender auftretende Anwaltskanzlei „Kanzlei Schmidt und Kollegen“ oder auch „KS Anwaltssozietät“ gar nicht existiere:
„Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass unter der angegebenen Adresse keine Kanzlei existiert. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen ‚Benjamin Kowalski‘ und ‚Michael Schmidt‘ sind keine in München zugelassenen Rechtsanwälte und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München.“
Gedroht wird im Mahnbescheid mit Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, mit einer Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien. Das sind jedoch leere Drohungen, da eine Pfändung ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich ist.
Die nichtexistierende Kanzlei aus München wendet sich per Brief an Haushalte, die sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag “EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49” angemeldet haben. Dafür sollen nun knapp 290 Euro gezahlt werden.
Gestartet ist die Betrugsmasche scheinbar in Bayern. Aber auch außerhalb des Bundeslandes sind die Betrügerbriefe nach Medienberichten unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Sachsen aufgetaucht. Am Samstag (09.04.2022) warnten mehrere Polizeiinspektionen unabhängig voneinander vor der Lotto-Betrugsmasche.
Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Inkassoforderungen auf die Frage hin, ob wirklich gezahlt werden muss, kostenlos überprüft werden. Auch der Beitrag der Verbraucherzentrale.de ist mit einer Reihe von Tipps gespickt, wie du richtig auf ein solches Schreiben reagierst.
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Augen auf beim Lottokauf, rät dir dein Tipp24-Redaktionsteam
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