03.09.21
Lottogewinn verschenken oder teilen ohne zu viel Steuer zu bezahlen

Lottogewinn verschenken & teilen ✔️ Schenkungssteuer umgehen

Den Tag, an dem man den Lotto-Jackpot knackt, vergisst man wahrscheinlich nie. Endlich werden Träume wahr: ein neues Auto, eine Weltreise oder die lang ersehnte Eigentumswohnung. Da Glück bekanntlich das Einzige ist, was größer wird, wenn man es teilt, verschenken Lotto-Gewinner gerne etwas von ihrem Vermögen. Geht das ohne große Verluste? Wir erklären, was es zu beachten gibt, wenn du etwas von deinem Lottogewinn verschenken möchten.

Meldepflicht Lottogewinn: Gibt’s das?

Es gibt keine Meldepflicht für einen Lottogewinn gegenüber dem Finanzamt. Warum? Ganz einfach, da der Gewinn steuerfrei ist. Erst, wenn mit dem Gewinn Zinsen erwirtschaftet werden, schaltet sich das Finanzamt ein.

Übrigens: Ganz leer geht das Finanzamt bei deinem Lottogewinn trotzdem nicht aus. Wusstest du schon, dass etwa 16,66 Cent pro 1 Euro Tippschein-Einsatz an den Staat gehen? Das regelt die Lotteriesteuer, der öffentliche Lotterien in Deutschland unterliegen.

Darf ich meinen Lottogewinn verschenken?

Prinzipiell spricht nichts dagegen einen Lottogewinn zu verschenken oder zu teilen. In Deutschland wird zuallererst unterschieden, ob eine Einzelperson oder eine Tippgemeinschaft im Lotto gewonnen hat. Im Falle einer solchen Spielgemeinschaft wird der Lottogewinn steuerfrei geteilt, weil alle am Gewinn beteiligt sind. Eine Einzelperson hat hingegen einen alleinigen Anspruch auf den Gewinn und kann somit frei über die Summe verfügen. Allerdings muss du dich auch über die rechtlichen Gegebenheiten informieren.

Lottogewinn steuerfrei verschenken: Ist das möglich?

Es kommt darauf an: Bis zu einer bestimmten Höhe können Lottogewinne ebenfalls steuerfrei geteilt werden. Lottogewinne sind in Deutschland grundsätzlich erstmal steuerfrei. Das Zahlen von Steuern wird erst notwendig, wenn mit dem Gewinn Einkünfte erzielt werden oder dieser teilweise verschenkt werden soll. Wenn man den Lottogewinn teilt, etwa mit seinem Partner, dem eigenen Kind, einem Freund oder auch einer Wohltätigkeitsorganisation, wird abhängig vom Empfänger und der Höhe der zu übertragenden Summe, die so genannte Schenkungssteuer fällig.

Schenkungssteuer beim Lottogewinn: Wie hoch fällt sie aus?

Wie viel Steuer bezahlt werden muss, richtet sich nach dem Wert des Geschenks und auch nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Es gilt: Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger die Schenkungssteuer. Außerdem gelten folgende Freibeträge:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner müssen Lottogewinn-Schenkungen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro nicht versteuern.
  • Mit den eigenen Kindern und den Stiefkindern können bis zu 400.000 Euro des Lottogewinns steuerfrei geteilt werden.
  • Enkel und Urenkel können eine Summe von 200.000 Euro steuerfrei geschenkt bekommen.
  • Für Geschwister und Nichtverwandte sinkt der Freibetrag auf 20.000 Euro.

Die Lottogewinn-Schenkungssteuer für Summen jenseits dieser Freibeträge liegt immerhin zwischen 7 und 50 Prozent – je nachdem in welcher Steuerklasse der Beschenkte einzuordnen ist. Daher macht es Sinn sich vorher genau zu überlegen, ob und wie man seinen Lottogewinn teilen möchte.

✨  Schon gewusst? Geldgeschenke werden höher versteuert als beispielsweise die Schenkung einer Immobilie.

Lottogewinn: Schenkungssteuer umgehen

Es gibt zwei Möglichkeiten die Schenkungssteuer für einen Lottogewinn zu umgehen. Die geltenden Freibeträge lassen sich voll auszuschöpfen, indem

  • nicht zu hohe Summen verschenkt werden oder
  • hohe Geldbeträge nicht auf einmal, sondern mit etwas Zeitpuffer dazwischen verschenkt werden. Folglich wird der Lottogewinn den du verschenken möchtest, nochmal geteilt.

☝️ Ein Beispiel: Es ist nicht möglich dem Ehepartner 1 Million Euro vom eigenen Lottogewinn steuerfrei zu schenken. Stattdessen können zunächst 500.000 Euro verschenkt werden, ohne dass Steuern fällig werden. Nach zehn Jahren darf der Lottogewinner den Freibetrag von 500.000 Euro erneut voll ausschöpfen und ein weiteres Mal seinen Lottogewinn teilen.

✨  Extra-Tipp: Mit dem sogenannten Zugewinnausgleich gibt es eine weitere Möglichkeit den Lottogewinn zu verschenken. In diesem Fall kann in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart werden. Der Zugewinn wird auf beide Partner aufgeteilt. Bis zur Hälfte des Gewinns kann so steuerfrei mit dem Ehepartner geteilt werden.

Lottogewinn innerhalb der Spielgemeinschaft teilen

Direkt und steuerfrei den Lottogewinn aufteilen? Das geht! In Spiel- und Tippgemeinschaften werden Lottogewinne gleichmäßig untereinander aufgeteilt. Praktisch: Da hier offiziell kein Geld verschenkt wird, fällt auch keine Schenkungssteuer an. Deshalb lohnt es sich, direkt mit den Personen zu spielen, mit denen du sowieso deinen Lottogewinn teilen würdest. So umgehst du nicht nur die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn du deinen Lottogewinn verschenken möchtest, sondern erhöhst gleichzeitig auch deine Gewinnchancen.

🤞 Viel Glück und #fingerscrossed
– Dein Redaktionsteam


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